Früherkennung von Prostatakrebs ab 45 Jahren
Ihnen steht als gesetzlich Versicherter ab Ihrem 45. Geburtstag jährlich eine Früherkennungsuntersuchung auf Krebserkrankungen der Prostata und der äußeren Geschlechtsorgane zu.
Sie beinhaltet folgendes:
- Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
- Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
- Enddarmaustastung zur Untersuchung der Prostata
- Untersuchung örtlicher Lymphknoten
- Beratung über das Ergebnisklinische rektale Untersuchung
Werden verdächtige Veränderungen entdeckt, erhalten Sie eine Überweisung zum Facharzt, der weitere Untersuchungen durchführt, was die Sicherheit der Vorsorgemaßnahme erhöht.